Ihr Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach



Rechtsanwaltskanzlei Dr. Aziz Kaba - 2
Ich bin seit 2002 Rechtsanwalt und berate meine Mandanten auch in fließendem Türkisch. Ich bearbeite vorwiegend arbeits- und familienrechtliche Mandate oder Fälle aus dem Vereinsrecht.

Über mich



Rechtsanwalt Bergisch Gladbach

Dr. iur. Aziz Kaba

Werdegang

  • 1994-1999 Jurastudium an der Universität zu Köln
  • 2000-2002 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln
  • 2001 Promotion an der Universität zu Köln
  • 2002-2003 Wiss. Mitarbeiter (Tutor) an der Universität Köln
  • 2002 Anwaltszulassung bei der Rechtsanwaltskammer Köln
  • 2003 – 2021 Partner bei der Kanzlei BAKOKA in Köln
  • 2009 Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • 2022 Einzelanwalt mit Kanzlei in Bergisch Gladbach

Weitere Informationen

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Vereins- und Verbandsrecht

Ehrenämter - aktuell:

  • Referent für besondere Aufgaben beim Benedikt Labré - Oase e. V.

Ehrenämter - ehemalig:

  • Vizepräsident der Türkisch-Deutschen Studierenden und Akademikerplattform (TD-Plattform e. V.)
  • Helfersprecher beim Technischen Hilfswerk Köln (Nordwest)
  • Vorstand Köln Galatasaray Evi e. V.
  • Vorstand Türkisch-Deutscher Unternehmerverein NRW (TDU NRW e. V.)
  • Mitglied des Rates für Rechtsfragen bei der Türkischen Gemeinde Deutschland (TGD)
  • Vorstand Köln Galatasaray Sportverein e. V.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV e. V.)
  • Alevi Kültür Merkezi Köln e. V.

Veröffentlichungen

  • "Probleme des Interessenausgleichs" (Dissertation)

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundlage für diese Beziehung ist nicht allein der Arbeitsvertrag. Auch gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen, die meist dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, spielen eine wichtige Rolle. Da es kein einheitliches Arbeitsgesetz gibt, wo jedermann seine Rechten und Pflichten einfach mal nachlesen könnte, und die Rechtsprechung im Arbeitsrecht unübersichtlich ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne professionellen Rechtsrat sich kaum noch einen Überblick verschaffen.


Achtung Fristen
Im Arbeitsrecht ist es immer wichtig zu betonen: Beachten Sie die Fristen! Wer z. B. gegen eine Kündigung vorgehen will, hat nur 3 Wochen Zeit! Wer Ansprüche geltend machen will, muss in vielen Fällen sehr kurze Ausschlussfristen beachten, die entweder im Arbeitsvertrag stehen oder ganz versteckt in einem Tarifvertrag, den die meisten gar nicht erst gelesen haben (z. B. Bauhandwerk, Gebäudereinigung etc.). Zögern Sie also nicht, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Er oder sie wird dann selbständig alle relevanten Fristen beachten.

Wir behalten für Sie den Überblick, wenn es um folgendes geht:

  • 13. Monatsgehalt
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Annahmeverzug
  • Arbeitsunfall
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsübergang
  • Elternzeit
  • Gehaltsabrechnung
  • Gehaltszahlung
  • Geschäftsführer
  • Handelsvertreter
  • Insolvenz
  • Krankheit
  • Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Leiharbeit
  • Mobbing
  • Mutterschaft
  • Nebentätigkeit
  • Schwarzarbeit
  • Schwerbehinderung
  • Sozialplan
  • Tariflohn
  • Teilzeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Versetzung
  • Vertragsstrafe
  • Wettbewerbsverbot

Uns beauftragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Was bringe ich zum ersten Termin beim Anwalt mit?

Was Sie beim ersten Termin dabei haben sollten: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen (das Aktuellste und ggf. vom Dezember des Vorjahres), Schreiben des Arbeitgebers (Abmahnung, Kündigung etc.), ggf. Daten zur Rechtschutzversicherung.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.


Mit Trennung und Scheidung stellen sich vielfältige existentielle Fragen, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft nachhaltig beeinflussen werden. In Familienangelegenheiten kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihnen in Fragen zur Trennung und Scheidung, zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung sowie zum Sorgerecht zur Seite steht und Ihre Interessen vertritt. Gerade Unterhaltsberechnungen und Berechnungen von Ansprüchen aus dem Zugewinnausgleich können kompliziert sein.

Die überwiegende Zahl der von uns betreuten Familienrechtsmandate haben auch einen Bezug zum türkischen Familienrecht. Ob deutsches oder türkisches Familienrecht anzuwenden ist, ist für das Ergebnis eines Rechtsfalls von ausschlaggebender Bedeutung.

Bei einem türkischen Ehepaar kann es einen Unterschied machen, ob man die Scheidung in der Türkei oder in Deutschland beantragt. Deutsche Gerichte wenden nämlich auf eine Scheidung grundsätzlich deutsches Familienrecht an, welches andere Scheidungsvoraussetzungen hat als das türkische Recht.

Bei Fragen des Güterrrechts, d. h. wie das Vermögen der Eheleute nach der Scheidung verteilt wird, dürfen die deutschen Gerichte aber nicht immer deutsches Recht anwenden. Bei türkischen Eheleuten, die sich in Deutschland zwar nach deutschem Recht scheiden lassen können, könnte abweichend vom Scheidungsrecht die Güterrechtsfrage als Scheidungsfolge nach türkischem Recht zu beurteilen sein, was zu vollkommen anderen Ergebnissen führen kann! Galt z. B. bei Begründung der Ehe die sog. Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlicher Güterstand nach türkischem Recht, gilt dieser nach wie vor weiter, selbst wenn sogar beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Wir haben leider zu oft die Erfahrung gemacht, dass Anwälte, die keine Erfahrung mit dem türkischen Recht hatten, die Unterschiede zum deutschem Recht ignoriert haben, mit fatalen finanziellen Folgen für die Mandanten! Auch im Rahmen des Unterhaltsanspruchs für Trennung, Scheidung und der Kinder kann es auf internationale Rechtsfragen ankommen. So gibt es beispielsweise Unterhaltstatbestände im deutschen Familienrecht, die es in der Türkei als solche überhaupt nicht gibt und vom Unterhaltsverpflicheten nach dem internationalen Haager Unterhaltsübereinkommen eingewandt werden können, wenn er sich nicht in Deutschland aufhält.

Es ist daher ratsam, vor Einreichung von Anträgen bei den Familiengerichten anwaltlich zu klären, welches Recht anwendbar ist, um den Besonderheiten des jeweiligen Rechts Rechnung zu tragen und keine nachteiligen Entscheidungen zu treffen.

Auch muss daran gedacht werden, dass ein Scheidungsbeschluss, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei auch anerkannt wird, damit es dort rechtswirksam wird (tenfiz). Der Antrag sollte durch einen in der Türkei zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Unsere Kanzlei kennt zuverlässige Rechtsanwälte in der Türkei und kann sowohl bei der Beauftragung als auch der Korrespondenz behilflich sein.

Da wir unsere Schwerpunkte als Kanzlei in wirtschaftlichen Fragen haben, liegen auch unsere Kompetenzen in familienrechtlichen Sachen auch im Bereich der finanziellen Auseinandersetzungen:

  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Anerkennung der Scheidung in der Türkei (tenfiz)
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Ehevertrag
  • Ehewohnung
  • Elternunterhalt
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Kindesunterhalt
  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Partnerschaften außerhalb der Ehe
  • Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Türkisches Familienrecht
  • Vermögens­aus­ein­ander­setzung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich

Vereins- und Verbandsrecht

Vereine sind freiwillige und dauerhafte Zusammenschlüsse mehrerer Personen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, wobei diese Vereinigung einen Gesamtnamen führt, von dem Wechsel der Mitglieder unabhängig existiert und sich körperschaftlich organisiert.


Für solche Vereine gelten im privaten Bereich die §§ 21 ff. BGB. Im Bereich des öffentlichen Rechts sind für Vereine der Art. 9 Grundgesetz und das Vereinsgesetz von Bedeutung.

Vereine können im Rechtsverkehr mit vielen Rechtsgebieten in Berührung kommen (z. B. Arbeits-, Miet- oder Steuerrecht).

Vereinsspezifisch sind folgende Themen:

  • Abberufung aus dem Amt
  • Ausländerverein
  • Beschlüsse
  • Dachverband
  • Delegierte
  • Ehrenamt
  • Gemeinnützigkeit
  • Geschäftsordnung
  • Haftungsfragen
  • Insolvenz
  • Minderheitenrechte
  • Mitgliedsbeitrag
  • Mitgliederversammlung
  • Mitgliedschaft
  • Protokoll
  • Registerverfahren
  • Satzung
  • Schiedsverfahren
  • Schutz des Vereinsnamens, Vereinslogos
  • Spenden
  • Sponsoring
  • Vereinsauflösung
  • Vereinsausschluss
  • Vereinsgründung
  • Vereinsordnung
  • Vereinsstrafe
  • Vereinsverbot
  • Vorstandsamt
  • Wahlen

Wir beraten Vereine, Vorstände und ihre Mitglieder sowohl in vereinsspezifischen als auch in den übrigen Rechtsgebieten.

Wir beraten auch Stiftungen rund um das Stiftungsrecht.

Recht der Türkei

Das Recht der Türkei kommt oft in folgenden Bereichen zum Tragen:


Gewerblich:
  • Abwehr von Forderungen türkischer Lieferanten
  • Firmengründungen in der Türkei
  • Inkasso und Zwangsvollstreckung gegen Schuldner in der Türkei
  • Kauf von Immobilien in der Türkei
  • Fehlgeschlagene Kapitalanlagen in der Türkei
  • Vertriebsaufbau mit türkischen Handelspartnern
  • Verträge mit türkischen Geschäftspartnern
Privat:
  • Anerkennung von Scheidungsurteilen in der Türkei
  • Erbansprüche in der Türkei
  • Probleme mit der Wehrpflicht in der Türkei
  • Probleme bei Reisen in die Türkei
  • Rechte ehemaliger türkischer Staatsbürger (Mavi Kart)
  • Rentenansprüche in der Türkei
  • Schadensersatzansprüche nach Unfällen in der Türkei
  • Scheidungsfolgesachen (Vermögensfragen) nach türkischem Recht
Wir bieten an:
  • Vermittlung von Expertisen über das türkische Recht durch unsere Kooperationspartner
  • Vermittlung einer Bevollmächtigung/Beauftragung der Kooperationspartner in der Türkei
  • Korrespondenz mit den Anwälten in der Türkei
  • Hilfestellung bei Angelegenheiten vor türkischen Konsulaten in Deutschland

Rechtsgebiete

Sie haben Fragen oder wollen zu einem der Bereiche einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an unter +49 2202 9563850 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Stellenangebote

Wir suchen eine/n Auszubildende/n zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) ab dem 01.08.2024.
Weitere Informationen hierzu gibt es bei unserer Stellenbeschreibung auf der Seite der Agentur für Arbeit:

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